Trotz Konkurs,
Überschuldung
oder Insolvenz:
So erhalten Sie Ihre Unabhängigkeit!
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Wenn Kunden Rechnungen
nicht mehr zahlen können oder Insolvenz angemeldet
haben, erwartete Zahlungen ausbleiben und
Verbindlichkeiten Ihre derzeitige Liquidität
einschränken und überschreiten, sind Sie
zahlungsunfähig. Ist diese Situation eingetreten und auch nicht mehr
abwendbar, bleibt nur noch die Durchführung
eines Insolvenzverfahrens. Gut, wenn Sie hier "vorgesorgt" und
für Ihre Firma die
richtige Unternehmensrechts- form gewählt haben. In diesem Fall wird eine Firmeninsolvenz durchgeführt und
abgewickelt, ohne das das Privat-vermögen angezapft wird. Ausgenommen davon sind
vereinnahmte Umsatz- und Lohnsteuern, Sozial-versicherungs-
sowie Krankenkassenbeiträge.
Die Abwicklung einer Firmeninsolvenz kann jedoch
Verbindlichkeiten
hinterlassen, für die
der Geschäftsführer oder
Gesellschafter
persönlich haften muss.
Mit der Durchführung eines privaten
Insolvenzfahren wird die Möglichkeit geschaffen,
eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dabei ist
das Insolvenzrecht darauf ausgerichtet,
möglichst alle Gläubiger-ansprüche zu befriedigen. Hier
wird dann auch
entsprechend gründlich
vorgegangen:
Bis zur Eröffnung
des Insolvenzverfahrens können so 1-3
Jahre vergehen und erst dann beginnt die 6-jährige
Wohlverhaltensweise. In
dieser Zeit müssen strenge Regularien beachtet und erfüllt werden, andernfalls kann die
Restschuldbefreiung versagt werden. Wenn dann
alles gut geht, können so insgesamt 7-9 Jahre vergehen.
Übersteigen Ihre Verbindlichkeiten bei weitem Ihre derzeitige
Liquidität? Ihr Vermögen ist dabei jedoch noch
nicht auf NULL geschrumpft? Dann gibt es für Sie
eine Alternative: Entschulden Sie sich
innerhalb von ca. 20 Monaten in England und
starten Sie neu durch!
Planen Sie
heute Ihre neue Zukunft
und sparen Sie kostbare Zeit.
Nutzen Sie die
EU-Gesetzgebung und informieren Sie sich
über Ihre individuellen Möglichkeiten eines schuldenfreien Neuanfangs.
Nach Klärung Ihrer
persönlichen Situation
und Einsichtnahme in die
Gläubigerunterlagen in
einem ersten
Beratungsgespräch kann
entschieden werden,
welcher Weg der
Entschuldung für Sie
sinnvoll ist
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Das wichtigste im
Überblick finden Sie
hier
    
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