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Trotz Konkurs, Überschuldung
oder Insolvenz:
So erhalten Sie Ihre Unabhängigkeit!  
 

Wenn Kunden Rechnungen nicht mehr zahlen können oder Insolvenz
angemeldet haben, erwartete Zahlungen ausbleiben und Verbindlichkeiten Ihre derzeitige Liquidität einschränken und überschreiten, sind Sie zahlungsunfähig. Ist diese Situation eingetreten und auch nicht mehr abwendbar, bleibt nur noch die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Gut, wenn Sie hier "vorgesorgt" und für Ihre Firma  die richtige Unternehmensrechts- form gewählt haben. In diesem Fall wird eine Firmeninsolvenz durchgeführt und abgewickelt, ohne das das Privat-vermögen angezapft wird. Ausgenommen davon sind vereinnahmte Umsatz- und Lohnsteuern, Sozial-versicherungs- sowie Krankenkassenbeiträge. Die Abwicklung einer Firmeninsolvenz kann jedoch Verbindlichkeiten hinterlassen, für die der Geschäftsführer oder Gesellschafter persönlich haften muss.

Mit der Durchführung eines privaten Insolvenzfahren
wird die Möglichkeit geschaffen, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dabei ist das Insolvenzrecht darauf ausgerichtet, möglichst alle Gläubiger-ansprüche zu befriedigen. Hier wird dann auch entsprechend gründlich vorgegangen:
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens können so  1-3  Jahre vergehen und erst dann beginnt die 6-jährige Wohlverhaltensweise. In dieser Zeit müssen strenge Regularien beachtet und erfüllt werden, andernfalls kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Wenn dann alles gut geht, können so insgesamt 7-9 Jahre vergehen. 

Übersteigen Ihre Verbindlichkeiten bei weitem Ihre derzeitige Liquidität? Ihr Vermögen ist dabei jedoch noch nicht auf NULL geschrumpft? Dann gibt es für Sie eine Alternative:  Entschulden Sie sich innerhalb von ca. 20 Monaten in England und starten Sie neu durch!
  
Planen Sie heute Ihre neue Zukunft und sparen Sie kostbare Zeit.  Nutzen Sie die EU-Gesetzgebung und informieren Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten eines  schuldenfreien Neuanfangs. Nach Klärung Ihrer persönlichen Situation und Einsichtnahme in die Gläubigerunterlagen in einem ersten Beratungsgespräch kann entschieden werden, welcher Weg der Entschuldung für Sie sinnvoll ist
                          
                
Das wichtigste im Überblick finden Sie hier 

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